Ulrich Meier Versicherungen

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Was ist eigentlich ein Versicherungsmakler?

Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als "treuhänderähnliche Sachwalter" der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.

Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse. Dazu gehört auch die Weitervermittlung einer bestehenden (Kapital-) Versicherungspolice an Dritte, da hierdurch meist ein besseres wirtschaftliches Ergebnis im Vergleich zu einer etwaigen Kündigung erreicht werden kann; dies ergibt sich explizit aus § 93 HGB und implizit aus § 59 Abs. 3 VVG.

Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss für dieses Risiko eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben.

 

 

Die Übersetzung hierzu:

Aufgaben eines Versicherungsmaklers

Der Versicherungsmakler vermittelt zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Seine Kernaufgabe besteht darin, eine bedarfsgerechte individuelle Lösung mit dem Kunden zu erarbeiten. Er ist zu einhundert Prozent seinen Kunden verpflichtet und hat deren Interessen gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu wahren. Das bedeutet , dass der Versicherungsmakler nur im Interesse seines Kunden handelt und nicht im Auftrag der Versicherungsgesellschaft.

 

Vorteile für die Kunden

Ein Versicherungsmakler arbeitet oft mit sehr vielen Versicherungsgesellschaften zusammen. So kann er die jeweiligen Versicherungsleistungen miteinander vergleichen und seinen Kunden die günstigsten Versicherungsverträge vermitteln. Für seine Vermittlungsarbeit erhält er eine Provision von der Versicherungsgesellschaft.

 

Beratung

Eine weitere wichtige Aufgabe des Versicherungsmaklers ist es, bestehende Verträge seiner Kunden zu verwalten, die Kunden zu betreuen und zu beraten sowie Verträge zu aktualisieren. Er ist der Experte für Risikoanalyse, Vertragsgestaltung und Schadensregulierung.

 

berufliche Vorraussetzungen

Für die Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsmakler ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Zusätzlich muss eine Eintragung als selbständiger Vollkaufmann in das Handelsregister erfolgen.

Erforderliche Voraussetzung ist der IHK-Abschluss "Versicherungsfachmann".



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